Fragen des Gesellschaftsrechts begleiten Sie und Ihr Unternehmen in allen Phasen einer unternehmerischen Entwicklung. Wir verfügen über besondere Expertise in der Beratung von inhabergeführten Unternehmen, insbesondere von Familiengesellschaften und kleineren und mittleren Gesellschaften. Von der Gründung über die Rechtsformwahl bis zur Gesellschafterversammlung beraten wir umfassend unter Berücksichtigung nicht nur des Gesellschaftsrechts, sondern insbesondere auch des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Unternehmensgründungen, insbesondere bei Wahl oder Änderung der Rechtsform
  • Erstellung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Eintritt, Ausscheiden oder Ausschluss von Gesellschaftern, insbesondere auch bei Abfindungs- und Bewertungsfragen
  • Der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Einbringung, Verschmelzung, Ausgliederungen oder Abspaltung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
  • Gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten